Dongle-Gear-Patent: Canon räumt in den USA auf

In einer Pressemitteilung hat Canon verlautbart, dass man gegen 49 Toner-Hersteller und Toner-Händler bei der ITC (US International Trade Commission) Beschwerde eingelegt hat. Gleichzeitig kündigt Canon an gegen diese Händler bei zahlreichen Bezirksgerichten eine Klage einzureichen. Laut der Canon-Verlautbarung verletzten die Firmen gegen folgende US-Patente: 9746826, 9836021, 9841727, 9841728, 9841729, 9857764, 9857765, 9869960 und 9874846. In der Erklärung veröffentlicht Canon auch die Liste der Firmen, gegen die man gerichtlich vorgehen wird. In dieser Liste finden sich nicht nur mittelständische Online-Händler, sondern auch namhafte Niederlassungen großer chinesischer Alternativtoner-Anbieter wie Aster, Printrite (der neue Eigentümer von Pelikan Hardcopy) und Ninestar. Und das macht die Geschichte brisant. Schließlich haben diese drei Hersteller bereits neue Produkte entwickelt, die die genannten Patente umgehen sollen. Wir haben heute bei Ninestar nachgefragt und man arbeite gerade an einer offiziellen Stellungnahme, die wir dann sobald diese verfügbar ist, hier veröffentlichen werden.

2014 gab es schon einmal eine Abmahnwelle zu den gleichen Produkten. Damals lauteten die Patentnummern aber etwas anders. Damals waren folgende US Patentnummern betroffen: 8280278, 8433219, 8437669, 8494411, 8630564, 8676090, 8682215 und 8688008. Unterschiede zwischen beiden Patentserien lassen sich auf dem ersten Blick erst einmal nicht erkennen.

Das Vorgehen von Canon war noch nie so aggressiv wie dieses Mal. Vermutlich will Canon einen großen Rundumschlag gegen die gesamte Konkurrenz per Gericht ausfechten. Vermutlich entscheidet dann die Kriegskasse, welche Seite sich am Ende bis zur höchsten Instanz durchkämpfen möchte. WTA und KMP hatten es in Deutschland vorgemacht, dass es nicht klug ist, gleich klein bei zu geben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die betroffenen Hersteller sich zusammentun und eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent anstreben. Schließlich ist die letztendliche Erfindung des Laserdruckers schon sehr alt und die aktuellen Patente stellen eigentlich keine wirkliche neue Errungenschaft dar.

Hier ein Vergleich: Eine Abbildung aus dem aktuell abgemahnten Patentanspruch aus dem Patent 9746826 und aus dem Patent 8280278:

Das Dongle Gear Patent
Abb. aus dem Dongle Gear Patent 8280278
Das Dongle Gear Patent 9746826
Abb. aus dem Dongle Gear Patent 9746826
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