Brothers Anwälte verdrängen Alternativ-Beschriftungsbänder

Brother vermeldet in einer Presseerklärung, mit Aster einen Vergleich schließen zu können und setzt sich gegen Aster in allen Punkten durch. Der holländische Druckerzubehörimporteur Aster wird verpflichtet:

  • unverzüglich Vermarktung, Vertrieb, Verkauf, Import, Export, Nutzung und Lagerung der beanstandeten YT-Kassetten einzustellen und für die verbleibende Laufzeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht wieder aufzunehmen und
  • den Antrag an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zurückzuziehen (Aster hat eine Ungültigkeits dieser Gemeinschaftsgeschmacksmuster beantragt).

Nachtrag: Mittlerweile hat Aster ein neues Design entwickelt, dass das betroffene Geschmacksmuster umgeht und daher wieder verkauft werden kann.

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