Brothers Anwälte verdrängen Alternativ-Beschriftungsbänder
|Brother vermeldet in einer Presseerklärung, mit Aster einen Vergleich schließen zu können und setzt sich gegen Aster in allen Punkten durch. Der holländische Druckerzubehörimporteur Aster wird verpflichtet:
- unverzüglich Vermarktung, Vertrieb, Verkauf, Import, Export, Nutzung und Lagerung der beanstandeten YT-Kassetten einzustellen und für die verbleibende Laufzeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht wieder aufzunehmen und
- den Antrag an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zurückzuziehen (Aster hat eine Ungültigkeits dieser Gemeinschaftsgeschmacksmuster beantragt).
Nachtrag: Mittlerweile hat Aster ein neues Design entwickelt, dass das betroffene Geschmacksmuster umgeht und daher wieder verkauft werden kann.