Patentverletzung: Canon erwirkt einstweilige Verfügung gegen MS-Point/ Tintenpool

Die Kupplung beim CE505- bzw. CF280-Toner
Die Kupplung beim CE505- bzw. CF280-Toner

Canon hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie beim Düsseldorfer Amtsgericht eine einstweilige Verfügung mit einer Unterlassungserklärung gegen M & S Vertriebsservice OHG erlangt hat. Es geht wieder einmal um das Dongle-Gear-Patent (europäisches Patent 2 087 407). M & S Vertrieb Service OHG hat unter dem Markennamen Tintenpool oder ms-pool bei Amazon unter den ASIN (= Amazon Standard Identification Number) B00I9BN11C, B00HFN56UE, B00IHWSUCS, B06WVB3JRW, B00IHXOQFW und B01BGQLB0O Tonerkartuschen verkauft, die nach Ansicht von Canon das besagte Patent verletzen. Diese Tonerkartuschen ersetzen die HP Original-Toner CF226A, CE255X, CF280A, CF280X, CF287A, CE505A und HP CE505X.

Nach unseren Recherchen sind die betroffenen Angebote bei amazon bereits entfernt worden.

Die vom Amtsgericht Düsseldorf erteilte einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2015 wurde auch Tintenalarm und KMP wegen diesen Patents bereits abgemahnt. KMP hat sich mit Canon außergerichtlich geeinigt, der Lieferant von Tintenalarm, WTA hat sich gegen die Abmahnung gewehrt und in zwei Instanzen verloren.

Das Patent wurde fast zeitgleich von den Tonerherstellern Aster und Ninestar (G&G) umgangen. Später stellte auch Printrite eine Lösung vor, die eine Kupplung enthält, die sich nicht in alle Richtungen bewegt. Somit ist die entscheidende Erfindung durch eine alternative technische Lösung umgangen worden. Aster, Ninestar und Printrite haben ihre Lösungen aber ebenfalls patentrechtlich geschützt, sodass es für weitere Produzenten schwierig werden wird ein passendes Produkt zu verkaufen.

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