Samsung gewinnt Patentstreit gegen 11 deutsche Tonerhändler

Eine Abbildung aus dem Patent für den Samsung CLP-310
Eine Abbildung aus dem Patent für den Samsung CLP-310

Wer nachbebaute Tonerkartuschen verkauft, spielt mit dem Feuer. Das haben am 13. November elf deutsche Toner-Reseller zu spüren bekommen. Das Landgericht München bestätigte den Vorwurf Samsungs, dass bei Tonern für den CLP-310, CLP-320 und CLP-360 mit den nachgebauten Tonerkartuschen zwei Patente verletzt wurden. (jeweils der Anspruch 1 aus den EP2325701 und EP2256559 – beide Patente gelten europaweit noch bis Juli 2028).

Den betreffenden Händlern wird untersagt patentverletzende Toner-Clones zu verkaufen und verlangt Schadenersatz. Zudem müssen die Gerichtskosten von den verurteilten Toner-Händlern getragen werden, sollten sie das Urteil annehmen. Die Urteile (Az. 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13) sind nämlich noch nicht rechtskräftig.

HQ-Patronen, CMN-Printpool, Kolor Bürotechnik und Nord-Toner hatten damals Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt. Im August waren sechs weitere Händler, die vermutlich über Ebay und Amazon Toner-Nachbauten verkaufen, von einer einstweiligen Verfügung betroffen. Ob diese Händler unter den verurteilten Firmen sind, ist allerdings noch unklar. Wir berichteten darüber.

Quellen: tecchannel, PBS-Business

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