Samsung-Patentstreit: Einstweilige Verfügung gegen 6 Händler erlassen

Samsung Patent
Samsung Patent EP 2397914B1 Abbildung 1 von 5

Das Münchner Landesgericht hat heute gegen sechs deutsche Tonerkartuschen-Händler eine einstweilige Verfügung erlassen. Anhand von Testkäufen konnte Samsung feststellen, dass sogenannte Newbuilt-Toner von diesen sechs Händlern verkauft wurden. Nach der Ansicht von Samsung verletzten diese nachgebauten Tonerkartuschen Patente von Samsung. Nach Informationen, die Digital-Imaging vorliegen, sind Toner der Serien CLP-310/CLX-3170, CLP-320/CLX-3180, CLP-365/CLX-3305, Xpress M2825/2875 und ProXpress M4025/4075 betroffen. Gegen diese Verfügung haben die Händler die Möglichkeit zu widersprechen. Das Patent, um das es geht, ist der erste Anspruch aus dem EP 2397914B1. Wer diese sechs Händler sind, ist noch nicht bekannt. Gerüchteweise hört man aber, dass es sich um Händler dreht, die vor allem auf Ebay Tonerkartuschen zu niedrigsten Preisen anbieten.

Die einstweiligen Verfügungen basieren auf einer Verletzung von Anspruch 1 des deutschen Teils des europäischen Patents von Samsung EP 2 397 914 B1. Im November 2013 hat Samsung bereits Tonerhändler verklagt.

Samsung Patent Abbildung 3/5
Samsung Patent Abbildung 3/5

HQ-Patronen, CMN-Printpool, Kolor Bürotechnik und Nord-Toner hatten damals Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Der Verhandlungstermin für die Gerichtsentscheidung des Widerspruchs wurde bereits zwei Mal verschoben. HQ-Patronen hatte angekündigt gegen dieses Patent vorzugehen, da dieses noch in der Phase sei, in der man noch dem Patent widersprechen könne. Aus Branchenkreisen hört man aber auch, dass sich zumindest HQ-Patronen mit Samsung bereits außergerichtlich einigen konnte. Dafür gibt es aber noch keine offizielle Bestätigung. 

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