HQ-Patronen geht gegen Kompatibilitätsblockierpatente vor

Tim Reckmann / pixelio.de
Tim Reckmann / pixelio.de

Samsung ist mit einstweiligen Verfügungen gegen einige europäische Händler vorgegangen, unter anderem gegen HQ-Patronen. Es geht um die Toner D116, D204 und um die Toner für die CLP310-, CLP320- und CLP365-Serien. Gemeinsam mit seinem Lieferanten werde HQ-Patronen gegen das Patent EP2397 914 B1 Einspruch erheben. Das teilte HQ-Patronen seinen Fachhandelskunden mit. Das Patent befinde sich zudem noch in der Einspruchsphase.

Geschäftsführer Benjamin Maurer: „Das Patent ist Teil einer großen Patentfamilie mit welcher Samsung schon seit einiger Zeit versucht, Anbieter von Kompatibler Ware aus dem Markt zu drängen. Die Patente EP’559 sowie EP’701 gehören auch zu dieser Familie.
Gegen diese Patente haben wir bereits eine Nichtigkeitsklage eingereicht, da es sich wie auch beim EP’914 um Kompatibilitätsblockierpatente handelt, die keinerlei technische Neuerung verwirklichen sondern vielmehr dazu dienen, das Anbieten kompatibler Verbrauchsmaterialien zu blockieren.
Aufgrund spezieller Merkmalskombination präsentieren sich solche Kompatibilitätsblockierpatente auf den ersten Blick häufig als durchaus komplex und technisch, erweisen sich aber bei näherer Betrachtung regelmäßig als willkürliche Zusammenstellung trivialer Merkmale, bei denen die kombinierten Merkmale für sich bekannt sind und die Merkmalskombination keinen Synergieeffekt haben, der über die Effekte der einzelnen für sich bekannten Merkmale in irgendeiner Weise hinausginge.“

Solange die Einstweilige Verfügung Bestand hat, dürfte HQ-Patronen die oben genannten Produkte nicht als kompatible Ware verkaufen. HQ hat diese Produkte aus dem Sortiment entfernt.

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