Seit heute liegt die Urteilsbegründung des BGH im Fall Canon gegen KMP und WTA vor. Entscheidend ist in der Urteilsbegründung, dass es nicht patentverletzend ist, wenn man die
Canon veröffentlicht eine Pressemitteilung, bei der über eine weitere Einstweilige Verfügung wegen einer Patentverletzung berichtet wird. Die in Aschheim ansässige Firma „JT Company UG“ erhielt eine einstweilige Verfügung.
In einer Pressemitteilung verkündet Brother sich mit einem deutschen Toner-Distributor vor Gericht geeinigt zu haben. Brother habe – so steht es in der Presseerklärung – einen erheblichen Schadenersatz
Das Münchner Landesgericht hat heute gegen sechs deutsche Tonerkartuschen-Händler eine einstweilige Verfügung erlassen. Anhand von Testkäufen konnte Samsung feststellen, dass sogenannte Newbuilt-Toner von diesen sechs Händlern verkauft wurden. Nach
HP setzt sich vor Gericht gegen den hessischen Tintenhändler BestUSE durch. BestUSE hat Patente bei HP 344, 920 und 940 Tintenpatronen verletzt. Die nachgebauten Tintenpatronen wurden fälschlicherweise als