HP mahnt zahlreiche Amazon-Händler ab

1. Problem: Recyclingindustrie darf nur noch Leergut aus eigener Region befüllen

Die aufgesägte HP 304 Patrone sorgte für ein Medienecho. Jetzt wollen die HP Anwälte die Recycling-Industrie bekämpfen.
Die aufgesägte HP 304 Patrone sorgte für ein Medienecho. Jetzt wollen die HP Anwälte die Recycling-Industrie bekämpfen

Wie wir aus zahlreichen Gesprächen auf der Paperworld erfahren haben, hat HP eine Abmahnwelle gegen Tintenpatronen-Händler ausgelöst. Betroffen sind diesmal wiederbefüllt Druckkopfpatronen der Serien 302 und 304. Grund der Abmahnung: HP ist der Auffassung, dass ein Patent verletzt wird, wenn die für das Wiederbefüllen verwendete Druckerpatrone eine Patrone ist, die nicht in Europa zuerst verkauft wurde. In der Praxis kaufen Druckerpatronen-Befüller leere Tintenpatronen beim Leergut-Händler. Dieser sortiert diese in der Regel nicht nach Regionen und liefert gerade bei den knapp werdenden Produkten erst einmal das, was er bekommt.

2. Problem: US-Markt kauft europäisches Leergut weg

Die Situation hatte sich zudem zugespitzt seitdem gerade in den USA ein höchstrichterliches Urteil diese Abmahnpraxis unterbunden hatte. Für US-amerikanische Recycling-Firmen ist es also rechtlich möglich auf Leergut zuzugreifen, das weltweit verkauft wurde. Kurz gesagt: Die Amerikaner kaufen weltweit das Leergut weg und Europäer sind nun ausschließlich auf europäisches Leergut angewiesen.

TONERDUMPING ist von Abmahnung nicht betroffen, hat aber vorsorglich den Verkauf wiederbefüllter HP 302 und 304 eingestellt

Die gute Nachricht für TONERDUMPING ist, dass wir von dieser Abmahnwelle nicht betroffen sind. Wahrscheinlich einfach nur deshalb, weil wir diese Druckerpatronen bei amazon nicht verkauft haben. Die Druckerpatronen, die TONERDUMPING verkauft wurden in Fernost befüllt. Aus diesem Grund haben wir vorsorglich den Verkauf wiederbefüllter HP 302 und 304 eingestellt. Wir werden nun ein Schreiben von unseren Lieferanten einfordern, das bestätigt, dass bei der Herstellung dieser Patronen ausschließlich Leergut aus Europa verwendet wurde. Erst wenn diese Bestätigungen vorliegen, aktivieren wir den Verkauf dieser Patronen wieder.

Der Gesetzgeber ist gefordert einzuschreiten

Das Verbot Originalpatronen aus anderen Regionen wieder zu befüllen löst bei normal denkenden Menschen Kopfschütteln aus. Es basiert auch nicht auf einem Gesetz, sondern ausschließlich auf eine traditionell merkwürdige und typisch deutsche Rechtssprechung. Im Zweifel gilt in Deutschland nicht das Recht für den Angeklagten, sondern leider zu oft für den großen Konzern, der die Patente hält.

So merkwürdig es auch klingt, der Gesetzgeber muss ausdrücklich definieren, dass jegliches Wiederaufbereiten von Verbrauchsmaterialien als Reparatur zu werten ist und deshalb sämtliche Patente als erschöpft gelten müssen. Egal woher das leer gedruckte Rohmaterial stammt. Hier sollte die Etira (Verband der Toner und Tintenrecyclingindustrie) auf die Bundesregierung den dafür nötigen Druck aufbauen. Hier geht es nicht nur um die Interessen der heimischen Industrie, sondern vor allem auch für einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz.

Also bitte teilt diesen Beitrag auf Facebook, damit wir erneut ein ordentliches Medienecho erhalten und diese Forderung in die Kreise der Politik vordringen kann.

Warum werden ausgerechnet immer öfter amazon-Händler abgemahnt?

Vermutlich einfach deshalb, weil amazon ohne zu Zögern bei einer Abmahnung den betroffenen Artikel des Händler löscht. Unabhängig davon ob die Abmahnung eine gerichtsfeste Grundlage hat, oder nicht. Zum anderen ist die Marktmacht von amazon so groß, dass ein Auslöschen eines gut rankenden amazon-Händlers auf den Markt insgesamt einen sehr großen Effekt hat. Ein dritter Grund könnte sein, dass sich bei amazon tatsächlich viele schwarze Schafe tummeln, die nicht nur Patentrechte missachten, sondern auch beim Markenschutz oder Wettbewerbsrecht nicht immer alles richtig machen.

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