Toner-Fälscher aus Hessen müssen hinter Gitter

Wie BusinessPartner PBS heute berichtet, sind mehrere Tonerfälscher teilweise zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie hatten zwischen 2014 und 2017 etwa 10.000 leere Kyocera Tonerkartuschen wieder befüllt und als Original-Kyocera-Toner verkauft.

Leider alles andere als Fälschungssicher: Der Kyocera-Karton ist braun mit blauem Aufdruck. Für Fachhändler sind diese Fälschungen nur schwer zu erkennen.

2 Millionen € Umsatz

Das Landgericht Darmstadt stufte den Betrug als gewerbsmäßig ein. Es handelt sich bei den Verurteilten um Männer zwischen 34 und 53 Jahren, die Ihre Geschäfte über drei Firmen mit Niederlassungen in Frankfurt, Bad Homburg, Groß-Umstadt, Dieburg und Freihafen Hamburg betrieben haben. Dabei wurde ein Umsatz von 2 Millionen € erzielt.

Der Zoll gab den entscheidenden Hinweis

Die Werkstätten wurden bei einer Razzia am 2. August 2017 ausgehoben. Die Ermittler sind Hinweisen des Zolls nachgegangen. Im Hamburger Hafen war ihnen eine Lieferung leerer Kyocera-Kartons aufgefallen, die sich als Fälschungen erwiesen hatten.

4 Jahre Haft für die Drahtzieher

Die Drahtzieher des Fälscherrings, zwei Brüder im Alter von 49 und 53 Jahren, gestanden sofort nach der Anklageverlesung. Da Sie nicht das erste Mal mit Markenrechtsverletzungen aufgefallen waren (damals kamen sie mit einer Bewährungsstrafe davon), wirkte sich das Geständnis nicht strafmildernd aus – sie erhielten die Höchststrafe von 4 Jahren Haft. Ein 35jähriger Mitangeklagter muss zwei Jahre und 9 Monate ins Gefängnisse, die anderen Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Kyocera-Kartons sind leicht zu fälschen

Leider sind die Original-Kartons von Kyocera sehr leicht zu fälschen. Der Karton ist braun und der Aufdruck ist simpel. Es fehlen Hologramme und auch die Tonerkartusche selbst ist ja eine leer gedruckte Originalkartusche. Der Tonerchip lässt sich elektronisch zurücksetzen. Dass sich das Fälschen von Kyocera-Tonern am Ende nicht lohnt, sieht man am aktuellen Fall.

Wie können Kunden und Händler gefälschte Kyocera-Toner erkennen?

Für den Fachhändler gilt die Regel: Ist der angebotene Toner deutlich billiger als der Toner beim offiziellen Distributor angeboten wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Toner gefälscht ist.

Am schwierigsten lassen sich gefälschte Toner an Hand der Verpackung unterscheiden. Am ehesten noch an Gebrauchsspuren an der Tonerkartusche. Befinden sich Kratzer auf dem Plastik, dann ist der Toner mit Sicherheit nicht mehr neu, sondern war schon einmal in einem Drucker. 

Eine andere Möglichkeit ist, dass deutlich billigere Toner aus Projektgeschäften stammen. Beim Weiterverkauf von Projekttonern begeht der Händler keine Straftat. Stellt Kyocera den Verkauf von Projekt-Tonern fest, ist Kyocera berechtigt das Projekt zu schließen und den gewährten Rabatt nach zu berechnen. Wer also wegen einer Ausschreibung an günstige Kyocera-Originaltoner kommt und diese Toner auch an andere Kunden weiter verkaufen will, der riskiert einen derben Verlust und das Ende einer Partnerschaft mit Kyocera.

Neutral verpackte Kyocera-Toner

Eines gleich vorweg: Kyocera verkauft keine neutral verpackten Kyocera-Toner. Aus diesem Grund handelt es sich bei diesem Produkt nicht um ein Original-Kyocera-Produkt. Es gibt aber durchaus die legale Option ein Originalprodukt, bei dem die Verpackung verschmutzt oder beschädigt ist, in eine neutrale Verpackung umzupacken. Der Endkunde sollte aber auch hier kontrollieren, ob die Tonerkartusche möglicherweise wieder befüllt wurde. Denn das eigentliche Produkt, ist schließlich das Original-Kyocera-Tonerpulver. Wer dem Kunden vorgaukelt, dass das Pulver von Kyocera stammt, aber Fremdpulver verwendet, der betrügt seine Kunden. Auch hier sind Kratzspuren am Tonergehäuse ein sichtbares Zeichen für einen Betrugsversuch. Wenn man dann noch eine abweichende Druckqualität fest stellt, dann sollte man das Produkt reklamieren und Kyocera auf diesen Fall aufmerksam machen.

Legales Wiederbefüllen und Nachbauen

Nicht alles, was nicht Original ist, ist illegal. Die bereits angesprochenen neutral verpackten „Original“-Toner sind legal, wenn es sich tatsächlich um Originaltoner handelt, bei denen die Verpackung nicht mehr verkaufsfähig war und aus diesem Grund umverpackt wurden.

Was ebenfalls erlaubt ist, ist das Nachfüllen von Kyocera-Tonern und diese dann als wiederbefüllte Toner zu deklarieren. Gebräuchliche Begriffe dafür sind „Rebuilt-Toner“, „Refilltoner“ oder „Remanufactured-Toner“. Diese müssen aber auf der Tonerkartusche das Kyocera-Logo entfernen. Auch auf dem Karton muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich beim Produkt nicht um einen Original-Toner handelt.

Auch das Nachbauen des Tonergehäuses ist erlaubt. Es darf allerdings nicht genauso aussehen. Kyocera schützt sein Tonergehäuse-Design mit zahlreichen Geschmacksmustern. Tonerhersteller wie zB Printrite oder Ninestar machen das allerdings mit der Liebe zum juristischem Detail.  

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