Toner-Patentstreit: Canon verklagt Pelikan und Armor

Die Kupplung beim CE505- bzw. CF280-Toner
Die Kupplung beim CE505- bzw. CF280-Toner

Nachdem Canon bereits gegen KMP und WTA wegen des Patents 2087407 vorgegangen ist, trifft es nun auch die Tonerhersteller Pelikan (Pelikan Vertriebsgesellschaft mbh & Co. KG) und Armor (Artech GmbH). Canon hat im Landgericht Düsseldorf Klage gegen diese Firmen eingereicht. Quelle: Canon-Pressemitteilung

Bei diesem Tonerpatent geht es beispielsweise um den Antrieb der HP-Tonerkartuschen CE505A, CE505X oder CF280A, CF280X. Die beweglichen Kupplungszahnräder sind kaum nachzubauen, ohne das Patent zu verletzen. In der Regel bleibt als einzige Lösung das Nutzen der gebrauchten Original-Kupplung, die man auch mit einer neue Trommeleinheit verwenden kann. So macht das TONERDUMPING schon seit mehreren Jahren und ist aus diesem Grund von einer Patentklage geschützt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte man diese Toner bei TONERDUMPING kaufen.

Das Patent wurde im Dezember 2007 eingetragen und gilt somit bis Ende 2027 – so lange kann Canon das Patent verteidigen.

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