Samsung geht gegen Newbuilt-Tonerhersteller in Deutschland vor

Heute berichtet therecycler.com, dass das Amtsgericht München am 22. und 26. November eine einstweilige Verfügung gegen sieben Tonerhändler erlassen hat. Diese dürfen künftig keine Nachbau-Toner für Samsung Toner mehr verkaufen. Samsung hat bereits Klagen wegen Patentrechtsverletzungen eingereicht. Tonerdumping ist von diesen Klagen und Verfügungen nicht betroffen, da wir ausschließlich wieder aufbereitete Originalkartuschen verkaufen.

Das Samsung Toner Patent EP1975744 betrifft zahlreiche Laserdrucker

Ein Bild aus dem Samsung Toner Patent EP1975744

Update: Bei der Abmahnung geht es um die Toner für die Samsung Drucker ML-1660, CLP-610, CLP-620, CLP-310, CLP-320 und CLP-360. Betroffen sind die Patentnummern des Europäischen Sortiments EP1975744, EP2325701 und EP2256559.

Samsung Patent Abbildung 3/5
Samsung Patent Abbildung 3/5

Die angeklagten Händler haben nun die Möglichkeit gegen die Beschlüsse ((Az. 7 O 24910/13, 7 O 25578/13 bis 7 O 25580/13, 7 O 25500/13 bis 7 O 25502/13) Widerspruch einzulegen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, ist es möglich die Namen der betroffenen Händler zu erfahren.

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