Canon gegen WTA, KMP und Tintenalarm: Entscheidung vertagt

Die Kupplung beim CE505- bzw. CF280-Toner
Die Kupplung beim CE505- bzw. CF280-Toner

Wie Digital-Imaging berichtet, gab es am 28. April den ersten Gerichtstermin in der Patentrechtsklage von Canon gegen WTA, KMP und Z-Com (tintenalarm.de). Beide Seiten konnten ihre Argumente in einer zweistündigen Anhörung beim Düsseldorfer Landgericht vortragen. Der nächste Verhandlungstag wird Ende Mai stattfinden.

Canon hatte im Mai 2014 die Tonerhersteller WTA und KMP und  im Juli den Onlineshop tintenalarm.de verklagt. Ende 2014 legte Canon nach und verklagte Armor, Artech und Pelikan.

Bei der Patentrechtsklage geht es um ein bewegliches Zahnrad bei Canon-Kartuschen, die vorwiegend auch bei HP Laserdruckern verwendet werden. Dabei geht es um das Patent 2087407.

Stein des Anstoßes: u.a. der Rebuilt-Toner CE505X von KMP
Stein des Anstoßes: u.a. der Rebuilt-Toner CE505X von KMP

Sollte sich Canon gegen die Toner-Recycler durchsetzen, dürfte es künftig sehr schwierig werden ein recyceltes Produkt anzubieten. Im Grunde blieben dann nur noch sehr komplizierte Lösungen, wie sie Ninestar vorgestellt hat. Wenn das Gericht dem Kapsel-Urteil folgt – Nestle hat seine Patentklagen gegen Kapsel-Nachahmer verloren – wäre das ein gutes Urteil für die Toner-Recycling-Branche.

Der umstrittene CE505X-Toner von WTA
Der umstrittene CE505X-Toner von WTA

Add a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.