Brother erhält Schadenersatz von deutschem Toner-Distributor

In einer Pressemitteilung verkündet Brother sich mit einem deutschen Toner-Distributor vor Gericht geeinigt zu haben. Brother habe – so steht es in der Presseerklärung – einen erheblichen Schadenersatz erhalten. Nach der Schilderung Brothers gab es im Jahr 2016 eine Abmahnung gegen den Distributor. Der Distributor hatte dann vermutlich eine nicht ausreichende oder gar keine Unterlassungserklärung abgegeben. Brother habe dann eine einstweilige Verfügung erwirkt. Als die Angelegenheit nun vor Gericht kam, hat der Distributor eingeräumt Patente verletzt zu haben, hat sich verpflichtet keine Patente von Brother künftig zu verletzen und eben einen Schadenersatz zu zahlen. Zudem musste der Distributor seine Einkaufsquellen und die Umsatzhöhe offen legen und von seinen Kunden die patentverletzende Ware zurück rufen. Zudem mussten die Namen der gewerblichen Kunden offen gelegt werden. Die Kosten für die Abmahnung und das Gerichtsverfahren, inklusive der Anwaltskosten beider Seiten, hatte ebenfalls der Distributor vollständig zu tragen.

Vermutlich hat sich Brother im Gegenzug dazu verpflichtet den Namen des Distributors und die Höhe des Schadenersatzes nicht zu veröffentlichen.

Tadashi Ishiguro, Vertretungsdirektor und Senior Managing Executive Officer von Brother kommentiert: „Brother ist mit diesem Ergebnis sehr zufrieden, es zeigt einmal mehr, dass wir starke IP-Rechte haben, deren Verletzung sehr teuer werden kann.“

Illustration eines Brother-Toners aus einem Patentschrift
Illustration eines Brother-Toners aus einem Patentschrift

Wer ist dieser Distributor?

Darüber lässt sich nur spekulieren. Ich vermute es ist ein Player, der kompatible Tonerkartuschen aus Fernost verkauft und dabei nicht bei einem Premiumanbieter gekauft zu haben (Printrite, Ninestar oder Aster), sondern bei einem der Tonerproduzenten, die das Tonergehäuse möglichst ohne Veränderung eins zu eins kopieren. Diese Händler findet man vor allem bei Ebay oder im amazon-Marketplace.

Welche Patente wurden verletzt?

Auch das wird in der Pressemitteilung nicht verraten. Es könnte sich beispielsweise um ein relativ neues Patent aus dem Jahr 2011 handeln, das vermutlich noch bis 2031 gültig sein wird. Hierbei handelt es sich um Farblaser-Toner. Es könnte aber auch ein Patent aus dem Monochrom-Bereich sein.

Wie hoch könnte so einer Schadenersatzzahlung sein?

In der Regel wird der Rohertrag ermittelt, den der Patentverletzer erzielen konnte – also Umsatz abzüglich Einkaufswert. Wurden beispielsweise 50.000 Tonerkartuschen verkauft und beträgt der Rohertrag 10 € pro Kartusche, kann es schnell ein mittlerer sechsstelliger Wert werden. Und so schätze ich den Fall hier ein. Sollten es deutlich weniger sein, würde Brother diesen Fall nicht für eine internationale Pressemeldung verwenden.

Kann ein Kunde ebenfalls Probleme erhalten, wenn er der Aufforderung des Rückrufs nicht folgt?

Definitiv – ja. Patentverletzende Ware darf weder produziert, importiert, verkauft oder verwendet werden. Bei einer einzelnen Kartusche dürfte das kein Problem sein. Wenn hier ein Wiederverkäufer ebenfalls hunderte Toner weiter verkauft hat, dann ist das ernst zu nehmen. Auch größere Kunden, die diese Toner in großen Stückzahlen gekauft haben, sollten alle nicht verbrauchten Toner umgehend an den Distributor zurück senden. Spätestens dann dürfte aber der Name des Distributors an die Öffentlichkeit durch sickern.

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