BUSINESSTONER 05A, 05X, 55A, 55X, 80A und 80X aus Sortiment genommen

Die Tonerkartusche von Ninestar ist nicht nur preiswerter, sondern auch sicherer als die bisherigen Tonerkartuschen von TONERDUMPING
Die Tonerkartusche von Ninestar ist nicht nur preiswerter, sondern auch patentrechtlich sicherer als die bisherigen Tonerkartuschen von TONERDUMPING

TONERDUMPING nimmt sämtliche BUSINESSTONER aus dem Sortiment, die die HP-Kartuschen 05A, 05X, 55A, 55X, 80A und 80X ersetzen. Diese Kartuschen werden ab sofort nur noch als G&G-Toner von Ninestar verkauft (Pinguin-Toner). Ursache dieser Entscheidung ist das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landesgerichts Düsseldorf gegen zwei große deutsche Toner-Recycler.

Neben dem Originalprodukt von HP, bietet TONERDUMPING auch noch eine alternatives Produkt von der Firma Ninestar an. Bei dieser Tonerkartusche wurde das Canon-Patent durch eine komplizierte eigene Lösung umgangen. Und auch von Printrite gibt es eine Trommeleinheit, bei dem sich der Dongle nicht 360-Grad bewegen lässt, sondern ausschließlich nach innen oder außen bewegt. Mit dieser Printrite-Trommel könnte die Recycling-Industrie einen Ausweg aus dem Patentdilemma finden.

Das Aster-Patent ist ähnlich aufgebaut, wie das Ninestar-Patent.
Das Aster-Patent ist ähnlich aufgebaut, wie das Ninestar-Patent.
Der Antrieb von Printrite, vermutlich patentrechtlich okay.
Der Antrieb von Printrite, vermutlich patentrechtlich okay.

Auch Aster hat bereits eine eigene Lösung parat. Auch hier handelt es sich um ein Dongle, das wie bei der Ninestar-Lösung, durch das Schließen des Druckerdeckels nach außen tritt.

Ebenfalls verklagt wurde der Betreiber des Onlineshops von tintenalarm. Ein kleiner Blick in den Shop verrät schon einmal nichts Gutes. Ist im Kategorietext des HP Laserjet P2035 noch etwas von einer Kartusche „Made in Germany“ und einer höheren Reichweite zu lesen, befinden sich allerdings in dieser Kategorie nur noch ein Feinstaubfilter und Original-Toner von HP.

Eine offizielle Stellungnahme wird vermutlich erst dann zu erwarten sein, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Für die Recycling-Branche ist das Urteil aber bereits ein Rückschlag. Schließlich ging man bisher davon aus, dass das Wiederverwenden der Original-Kupplung kein Patent verletze, da es sich dabei um eine Reparatur handle. Das sieht das Düsseldorfer Landgericht anders.

Was bedeutet das für die Zukunft der Recyclingbranche?

Für die deutschen Tonerkartuschen-Hersteller bedeutet das erst einmal ein großes Umdenken. Nur weil eine Kartusche wieder aufbereitet wird, bedeutet das noch nicht automatisch, dass die Patente der Druckerhersteller gewahrt bleiben. Bei jedem neuen Patent muss ab sofort noch genauer darauf geachtet werden, welche Eigenschaften geschützt sind und wie diese Eigenschaften anders umgesetzt werden können. Die Chinesischen Tonerhersteller haben aus den vergangenen Jahren gelernt. Aster, Ninestar und Printrite sind gebrannte Kinder, aber konnten aus den Niederlagen der Vergangenheit lernen. Dieses Umdenken verschafft ihnen heute einen Vorsprung. Die deutsche Recyclingindustrie hat sich zu lange zu sicher gefühlt. Was gut für die Umwelt ist, ist leider nicht immer die optimale Lösung.

Konsequenzen für Canon und HP

Canon hat mit diesem Urteil seine Patente in Deutschland massiv aufgewertet. Strategisch könnte Canon seine Patente für einen hohen Milliardenbetrag an HP verkaufen, oder Canon hebt die Lizenzgebühren für Drucker und Tonerkartuschen an. Und solange es auch Alternativ-Produkte auf dem Markt gibt, braucht Canon nicht zu fürchten als Monopolist eingestuft zu werden und auch die Endkunden freuen sich, dass es zum Original auch noch eine passende Alternative gibt.

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